Rechtssatz
Eine materielle Derogation ist nur dann gegeben, wenn die alte und die neue Vorschrift denselben Tatbestand aufweisen und die angeordneten Rechtsfolgen unvereinbart sind. (Hier Sicherstellungsauftrag nach § 233 BAO und Sicherungsmaßnahmen nach § 38 lit c GBG; keine materielle Derogation).Eine materielle Derogation ist nur dann gegeben, wenn die alte und die neue Vorschrift denselben Tatbestand aufweisen und die angeordneten Rechtsfolgen unvereinbart sind. (Hier Sicherstellungsauftrag nach Paragraph 233, BAO und Sicherungsmaßnahmen nach Paragraph 38, Litera c, GBG; keine materielle Derogation).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008708Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015