Norm
StGB §23Rechtssatz
Eine allgemeine Prognose des Sachverständigen die nur die verba legalia des § 23 StGB enthält ohne entsprechende Konkretisierung oder sonstige sichere Anhaltspunkte aus den Verfahrensergebnissen, genügt als Voraussetzung für eine Einweisung nach dieser Gesetzesstelle nicht.Eine allgemeine Prognose des Sachverständigen die nur die verba legalia des Paragraph 23, StGB enthält ohne entsprechende Konkretisierung oder sonstige sichere Anhaltspunkte aus den Verfahrensergebnissen, genügt als Voraussetzung für eine Einweisung nach dieser Gesetzesstelle nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090170Dokumentnummer
JJR_19761216_OGH0002_0130OS00126_7600000_001