RS OGH 1977/2/3 7Ob506/77, 8Ob554/77, 6Ob815/77, 3Ob564/77, 8Ob89/78, 8Ob231/79, 8Ob259/79, 8Ob49/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.1977
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Norm

ZPO §503 C3c
ZPO §503 E4c4

Rechtssatz

Die Lösung der Frage, ob bei bestimmten Beweisergebnissen einer von mehreren logisch denkbaren Sachverhalten wahrscheinlicher ist als die anderen, ist eine Angelegenheit der Beweiswürdigung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0043143

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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