Rechtssatz
Jede Unklarheit, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen einer Vielzahl von Vertragsschablonen, deren gleichzeitige Geltung vereinbart wird, ergibt, muß zum Nachteil der Partei ausgelegt werden, die sich ihrer bedient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017964Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.09.2015