RS OGH 2015/8/11 1Ob736/76, 3Ob512/89, 1Ob605/89, 8Ob519/94, 9Ob20/01h, 4Ob235/14h

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Veröffentlicht am 04.02.1977
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Rechtssatz

Jede Unklarheit, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen einer Vielzahl von Vertragsschablonen, deren gleichzeitige Geltung vereinbart wird, ergibt, muß zum Nachteil der Partei ausgelegt werden, die sich ihrer bedient.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017964

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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