Norm
StPO §41 Abs2Rechtssatz
Aufhebung des Rechtsmittelverfahrens (auf Grund einer Beschwerde nach § 33 StPO) das ohne Beiziehung des ausgewiesenen Verteidigers angeführt wurde.Aufhebung des Rechtsmittelverfahrens (auf Grund einer Beschwerde nach Paragraph 33, StPO) das ohne Beiziehung des ausgewiesenen Verteidigers angeführt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0097941Dokumentnummer
JJR_19770216_OGH0002_0100OS00015_7700000_001