Norm
StPO §290 Abs2 ARechtssatz
Die gegen § 19 Abs 3 StGB verstoßende Nichtfestsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe wirkt sich zum Vorteil des Angeklagten aus.Die gegen Paragraph 19, Absatz 3, StGB verstoßende Nichtfestsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe wirkt sich zum Vorteil des Angeklagten aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0100591Dokumentnummer
JJR_19770216_OGH0002_0110OS00018_7700000_001