RS OGH 1979/3/22 11Os18/77, 12Os42/79

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Veröffentlicht am 16.02.1977
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Norm

StPO §290 Abs2 A
  1. StPO § 290 heute
  2. StPO § 290 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Die gegen § 19 Abs 3 StGB verstoßende Nichtfestsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe wirkt sich zum Vorteil des Angeklagten aus.Die gegen Paragraph 19, Absatz 3, StGB verstoßende Nichtfestsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe wirkt sich zum Vorteil des Angeklagten aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0100591

Dokumentnummer

JJR_19770216_OGH0002_0110OS00018_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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