RS OGH 2011/3/22 7Ob513/77; 3Ob569/79; 6Ob858/82; 7Ob607/85; 1Ob583/91; 1Ob548/94; 7Ob270/00g; 8Ob11

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1977
beobachten
merken

Rechtssatz

Indizien für die Verpachtung eines lebenden Unternehmens sind im allgemeinen, dass der vereinbarte Pachtzins in einem Verhältnis zur Höhe des Umsatzes steht, dass neben den Geschäftsräumlichkeiten auch ein Warenlager, die Konzession oder sonstige Gewerbeberechtigung überlassen werden und dergleichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020586

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten