RS OGH 2024/12/19 7Ob513/77; 1Ob598/80; 3Ob575/79 (3Ob576/79); 5Ob775/81; 1Ob694/84; 1Ob581/87; 1Ob6

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Veröffentlicht am 17.02.1977
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Rechtssatz

Von einer Betriebspflicht kann nur dann die Rede sein, wenn tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse an der Weiterführung des Unternehmens besteht, nicht aber schon dann, wenn eine solche im Vertrag als Leerformel ohne echtes Substrat vereinbart wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020361

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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