RS OGH 1977/3/3 7Ob519/77 (7Ob520/77)

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Veröffentlicht am 03.03.1977
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Rechtssatz

Der zum Kurator nach § 119 Abs 2 ZPO Bestellte hat das Recht, seine Bestellung zum Kurator zu bekämpfen. In bezug auf die Sachentscheidung ist sein Rechtsmittel als solches des Kuranden anzusehen.Der zum Kurator nach Paragraph 119, Absatz 2, ZPO Bestellte hat das Recht, seine Bestellung zum Kurator zu bekämpfen. In bezug auf die Sachentscheidung ist sein Rechtsmittel als solches des Kuranden anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 519/77
    Entscheidungstext OGH 03.03.1977 7 Ob 519/77
    EvBl 1977/220 S 491

Schlagworte

§ 119 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006184

Dokumentnummer

JJR_19770303_OGH0002_0070OB00519_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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