RS OGH 2021/3/25 8Ob7/77, 8Ob65/77, 2Ob150/77, 8Ob149/77, 2Ob81/78, 2Ob79/78, 8Ob107/78, 8Ob222/79,

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Veröffentlicht am 09.03.1977
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Norm

StVO §11 Abs1

Rechtssatz

Die Pflicht, sich von der Gefahrlosigkeit des beabsichtigten Fahrstreifenwechsels zu überzeugen, besteht unabhängig davon, ob sich die bei Bedachtnahme auf alle gegebenen Möglichkeiten in Betracht kommenden Verkehrsteilnehmer ihrerseits richtig verhalten oder nicht (ZVR 1969/316).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0073714

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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