RS OGH 1977/3/10 6Ob531/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1977
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Norm

ABGB §914 IIIh
ABGB §1061
ABGB §1064
nö BauO §12
nö BauO §119

Rechtssatz

Erfolgt die gehörige Kundmachung eines Gesetzes, womit (Aufschließungsbeiträge) Beiträge auferlegt werden, zwar vor Abschluß des Kaufvertrages, tritt dieses aber erst nachher, jedoch vor Verbücherung in Kraft, trifft bei Kenntnis dieser Rechtslage noch den Verkäufer die Beitragspflicht, wenn im Vertrage vereinbart ist, daß der Käufer erst ab grundbücherlicher Durchführung des Vertrages die Liegenschaft betreffende, öffentlich - rechtliche Lasten zu tragen habe.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 531/77
    Entscheidungstext OGH 10.03.1977 6 Ob 531/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0033313

Dokumentnummer

JJR_19770310_OGH0002_0060OB00531_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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