RS OGH 2019/6/26 1Ob818/76, 3Ob208/05t, 3Ob46/16k, 3Ob63/19i

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Veröffentlicht am 16.03.1977
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Norm

KO §1 Abs1

Rechtssatz

Die Stellung als Konkursgläubiger mit allen ihren Nachteilen und Beschränkungen ist von der Ausübung der damit verbundenen Rechte besonders auf Anmeldung der Forderung unabhängig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0063863

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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