RS OGH 1977/3/17 7Ob813/76 (7Ob814/76), 7Ob606/77, 1Ob758/78, 2Ob90/80, 1Ob698/86, 11Os11/87, 8Ob12/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1977
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Norm

ABGB §358 III
KO §10
KO §44

Rechtssatz

Der Treugeber kann im Konkurs des Treuhänders die Aussonderung des zur Sicherung gegebenen Treugutes begehren, sofern der Sicherungszweck nicht oder nicht mehr besteht.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 813/76
    Entscheidungstext OGH 17.03.1977 7 Ob 813/76
    SZ 50/42
  • 7 Ob 606/77
    Entscheidungstext OGH 17.11.1977 7 Ob 606/77
    SZ 50/150 = QuHGZ 1978 4/164
  • 1 Ob 758/78
    Entscheidungstext OGH 06.12.1978 1 Ob 758/78
    nur: Der Treugeber kann im Konkurs des Treuhänders die Aussonderung
    des zur Sicherung gegebenen Treugutes begehren. (T1)
  • 2 Ob 90/80
    Entscheidungstext OGH 16.09.1980 2 Ob 90/80
    nur T1
  • 1 Ob 698/86
    Entscheidungstext OGH 28.01.1987 1 Ob 698/86
    Auch
  • 11 Os 11/87
    Entscheidungstext OGH 03.11.1987 11 Os 11/87
    Vgl auch
  • 8 Ob 12/09m
    Entscheidungstext OGH 21.12.2009 8 Ob 12/09m
    Vgl aber; Beisatz: Eine Vereinbarung, derzufolge die Verkäufer nach wirksamer Übertragung des verkauften Geschäftsanteils an einer GmbH den dafür gezahlten Kaufpreis für den Fall der Ausübung eines Rückverkaufsrechts des Käufers „treuhändig" für den Käufer halten und dabei das wirtschaftliche Risiko (etwa einer verlustbringenden Veranlagung) tragen sollen, gewährt dem Käufer im Konkurs der Verkäufer kein Aussonderungsrecht. Durch die Geltendmachung des Rückverkaufsrechts im Sinn des § 1071 ABGB entsteht lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung des (im Voraus festgelegten) Rückkaufpreises gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile. Die dargestellte Nebenabrede der Parteien rechtfertigt es nicht, die Forderungen gegen die Bank als den Verkäufern wirtschaftlich fremdes Vermögen anzusehen; sie kann daher keinen Aussonderungsgrund bilden. (T2);
    Bem: Siehe auch RS0125600. (T3);
    Veröff: SZ 2009/173

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010499

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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