RS OGH 1997/1/16 7Ob654/76, 5Ob576/77, 6Ob548/78, 4Ob578/78, 6Ob15/83, 2Ob641/84, 8Ob646/85, 8Ob569/

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Veröffentlicht am 17.03.1977
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Rechtssatz

Unter einer anfechtbaren Verfügung ist nur eine auf Erzeugung von Rechtswirkungen gerichtete prozessuale Willenserklärung des Gerichtes zu verstehen, deren Abänderung oder Aufhebung das dagegen erhobene Rechtsmittel bezweckt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006260

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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