Rechtssatz
Liegt eine "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes nicht vor, sind die Voraussetzungen für eine Gesetzeslücke nicht gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0008757Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.02.2026