RS OGH 2025/11/25 8Ob218/76; 8Ob245/76; 1Ob23/76; 4Ob16/78; 5Ob18/78; 4Ob79/79 (4Ob80/79-4Ob106/79);

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Veröffentlicht am 23.03.1977
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Rechtssatz

Liegt eine "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes nicht vor, sind die Voraussetzungen für eine Gesetzeslücke nicht gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0008757

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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