Norm
ABGB §1323 ARechtssatz
Dem Inhaber eines "Einmannbetriebes" steht neben Verdienstentgang auch eine Entschädigung für die Entwertung des Betriebes als Vermögensobjekt ("Goodwill") bei unfallsbedingter Betriebsaufgabe zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030277Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.09.2019