RS OGH 1977/5/5 2Ob84/77, 2Ob2/19m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1977
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Norm

ABGB §1323 A
ABGB §1325 D6

Rechtssatz

Dem Inhaber eines "Einmannbetriebes" steht neben Verdienstentgang auch eine Entschädigung für die Entwertung des Betriebes als Vermögensobjekt ("Goodwill") bei unfallsbedingter Betriebsaufgabe zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030277

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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