RS OGH 1977/5/25 1Ob558/77, 6Ob657/78, 1Ob131/13s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1977
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Norm

ABGB §1090 IIe
JN §83 Abs1

Rechtssatz

Der Pensionsvertrag, den der Hotelier mit seinem Gast abschließt, enthält Elemente des Bestandvertrages, allein neben der Wohnung wird dem Gast auch die Verpflegung gewährt und wird für seine Bedienung gesorgt. Insgesamt entsteht dadurch ein Vertragstypus, der materiell-rechtlich in manchen Beziehungen nach den Normen des ABGB über den Bestandvertrag behandelt werden kann, durch das Zusammenwirken dieser verschiedenen Elemente erhält der Vertrag aber einen eigenartigen Charakter, so dass er als ein Vertrag sui generis behandelt werden muss.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 558/77
    Entscheidungstext OGH 25.05.1977 1 Ob 558/77
    Veröff: SZ 50/74 = MietSlg 29588 = RZ 1977/135 S 262
  • 6 Ob 657/78
    Entscheidungstext OGH 01.09.1978 6 Ob 657/78
    Auch; Veröff: MietSlg 30249
  • 1 Ob 131/13s
    Entscheidungstext OGH 19.09.2013 1 Ob 131/13s
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb während eines Schulschikurses. (T1)
    Beisatz: Bei derartigen gemischten Verträgen ist für die Beurteilung jeder einzelnen Leistungspflicht die jeweils sachgerechteste Norm aus dem jeweiligen Vertragstyp heranzuziehen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020596

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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