Norm
ABGB §1090 IIeRechtssatz
Der Pensionsvertrag, den der Hotelier mit seinem Gast abschließt, enthält Elemente des Bestandvertrages, allein neben der Wohnung wird dem Gast auch die Verpflegung gewährt und wird für seine Bedienung gesorgt. Insgesamt entsteht dadurch ein Vertragstypus, der materiell-rechtlich in manchen Beziehungen nach den Normen des ABGB über den Bestandvertrag behandelt werden kann, durch das Zusammenwirken dieser verschiedenen Elemente erhält der Vertrag aber einen eigenartigen Charakter, so dass er als ein Vertrag sui generis behandelt werden muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020596Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2014