RS OGH 2025/6/25 8Ob72/77; 2Ob184/78 (2Ob185/78); 6Ob813/80 (6Ob814/80); 2Ob214/83; 6Ob836/83; 2Ob62

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Veröffentlicht am 25.05.1977
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Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Schwere des Sorgfaltsverstoßes kommt es insbesondere auch auf die Gefährlichkeit der Situation an, die zu einer Sorgfaltsanpassung führen sollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022698

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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