Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Fahrlässiger Verstoß gegen die Schutzvorschrift des § 102 Abs 1 KFG, wenn ein Kraftfahrer das Entweichen von Luft aus den Reifen festgestellt hat, jedoch ohne Feststellung der Ursache und Behebung des Mangels Luft nachfüllen läßt und wieder am allgemeinen Verkehr teilnimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0027455Dokumentnummer
JJR_19770526_OGH0002_0020OB00091_7700000_003