RS OGH 1977/5/26 2Ob91/77

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Veröffentlicht am 26.05.1977
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Rechtssatz

Fahrlässiger Verstoß gegen die Schutzvorschrift des § 102 Abs 1 KFG, wenn ein Kraftfahrer das Entweichen von Luft aus den Reifen festgestellt hat, jedoch ohne Feststellung der Ursache und Behebung des Mangels Luft nachfüllen läßt und wieder am allgemeinen Verkehr teilnimmt.Fahrlässiger Verstoß gegen die Schutzvorschrift des Paragraph 102, Absatz eins, KFG, wenn ein Kraftfahrer das Entweichen von Luft aus den Reifen festgestellt hat, jedoch ohne Feststellung der Ursache und Behebung des Mangels Luft nachfüllen läßt und wieder am allgemeinen Verkehr teilnimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0027455

Dokumentnummer

JJR_19770526_OGH0002_0020OB00091_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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