Norm
ABGB §1295 Ia3bRechtssatz
Der Ansicht, daß eine Haftung nach § 1 EKHG nur für Betriebsunfälle bestehe, die im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit als typischer Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges stehen, kann nicht beigepflichtet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022756Dokumentnummer
JJR_19770615_OGH0002_0080OB00074_7700000_005