Norm
ABGB §1295 Ia3bRechtssatz
Zu den Betriebsunfällen im Sinne des § 1 EKHG gehören auch die Fälle, die auf sogenannte "Nachwirkungen des Betriebes" wie den Verlust eines Reifens, einer Radschutzkappe oder auf die Verschmutzung der Straße durch ausfließendes Öl zurückzuführen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022753Dokumentnummer
JJR_19770615_OGH0002_0080OB00074_7700000_004