RS OGH 2025/4/2 3Ob553/77; 1Ob13/79; 1Ob7/80; 4Ob524/80; 10Ob291/99p; 5Ob324/00h; 5Ob273/07v; 5Ob58/

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Veröffentlicht am 21.06.1977
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Rechtssatz

Nicht der Liegenschaftserwerber - der ein im Zeitpunkt des Erwerbes zwar ersessenes, aber nicht verbüchertes Wegerecht nicht gegen sich gelten lassen muss, falls er die Ausübung der Dienstbarkeit weder kannte noch kennen musste - muss seine Gutgläubigkeit, sondern vielmehr der Gegner die Schlechtgläubigkeit des Erwerbers beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0034837

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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