RS OGH 1977/6/23 12Os69/77, 13Os29/80

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Veröffentlicht am 23.06.1977
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Norm

StGB §127 C
StGB §135
StGB §136

Rechtssatz

Die dauernde Sachentziehung eines Kraftfahrzeuges muß eine Verminderung des Vermögens des Eigentümers um den durch das Fahrzeug repräsentierten Wirtschaftswert beurteilen und qualitativ wie quantitativ jene tatsächliche Vermögenseinbuße herbeiführen, die der Überführung der Substanz beim Diebstahl entspricht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093331

Dokumentnummer

JJR_19770623_OGH0002_0120OS00069_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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