Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Die Unterlassungsklage nach § 364 Abs 2 ABGB setzt voraus, dass eine Wiederholung der unzulässigen Immission zu erwarten ist.Die Unterlassungsklage nach Paragraph 364, Absatz 2, ABGB setzt voraus, dass eine Wiederholung der unzulässigen Immission zu erwarten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010553Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020