RS OGH 1977/6/30 7Ob605/77, 5Ob248/11y, 9Ob84/18w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1977
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Norm

JN §51 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die Zuständigkeit des HG setzt nicht voraus, dass das Rechtsgeschäft, aus dem der Klagsanspruch abgeleitet wird, zwischen den Prozessparteien abgeschlossen worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0046402

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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