Norm
WEG 1975 §24 Abs1Rechtssatz
Wer sich auf eine der in § 24 Abs 1 WEG 1975 aufgezählten Vertragstypen stützt, den trifft die Beweislast, dass der Vereinbarung im Anlassfall keine Beschränkungseignung zukommt.Wer sich auf eine der in Paragraph 24, Absatz eins, WEG 1975 aufgezählten Vertragstypen stützt, den trifft die Beweislast, dass der Vereinbarung im Anlassfall keine Beschränkungseignung zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040166Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.02.2026