RS OGH 2025/9/24 7Ob594/77; 5Ob653/78; 3Ob588/78 (3Ob589/78); 8Ob517/79; 5Ob546/80; 4Ob576/80; 5Ob14

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Veröffentlicht am 30.06.1977
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Rechtssatz

Wer sich auf eine der in § 24 Abs 1 WEG 1975 aufgezählten Vertragstypen stützt, den trifft die Beweislast, dass der Vereinbarung im Anlassfall keine Beschränkungseignung zukommt.Wer sich auf eine der in Paragraph 24, Absatz eins, WEG 1975 aufgezählten Vertragstypen stützt, den trifft die Beweislast, dass der Vereinbarung im Anlassfall keine Beschränkungseignung zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040166

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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