RS OGH 2023/9/27 5Ob304/77; 5Ob508/79; 5Ob554/79; 5Ob756/79; 2Ob594/79; 2Ob533/86; 4Ob103/80; 5Ob614

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Veröffentlicht am 05.07.1977
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Rechtssatz

Für die Frage, ob im eigenen oder fremden Namen gehandelt wird, ist entscheidend, wie das Verhalten des Handelnden nach der Verkehrssitte verstanden werden muss, wobei der Wille des Handelnden in den Hintergrund zu treten hat und unter Umständen sogar völlig bedeutungslos sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019500

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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