Norm
ABGB §986 ARechtssatz
Keine Wertsicherung von Renten gemäß § 1325 ABGB nach dem Verbraucherpreisindex oder kollektivvertraglichen Löhnen, weil auch andere Faktoren für eine spätere Rentenerhöhung von Bedeutung sein können.Keine Wertsicherung von Renten gemäß Paragraph 1325, ABGB nach dem Verbraucherpreisindex oder kollektivvertraglichen Löhnen, weil auch andere Faktoren für eine spätere Rentenerhöhung von Bedeutung sein können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019225Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023