RS OGH 1977/7/7 7Ob568/77 (7Ob569/77), 2Ob79/97z, 1Ob155/97v, 2Ob27/16h, 2Ob142/16w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1977
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Norm

ABGB §986 A
ABGB §988
ABGB §1325 D3
ZPO §406 Cc

Rechtssatz

Keine Wertsicherung von Renten gemäß § 1325 ABGB nach dem Verbraucherpreisindex oder kollektivvertraglichen Löhnen, weil auch andere Faktoren für eine spätere Rentenerhöhung von Bedeutung sein können.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 568/77
    Entscheidungstext OGH 07.07.1977 7 Ob 568/77
  • 2 Ob 79/97z
    Entscheidungstext OGH 26.05.1997 2 Ob 79/97z
    nur: Keine Wertsicherung von Renten gemäß § 1325 ABGB nach dem Verbraucherpreisindex. (T1)
    Beisatz: Es obliegt den Parteien, bei geänderten Verhältnissen eine Anpassung der Rente an die neuen Verhältnisse zu erreichen. (T2)
  • 1 Ob 155/97v
    Entscheidungstext OGH 27.01.1998 1 Ob 155/97v
    Auch; Veröff: SZ 71/5
  • 2 Ob 27/16h
    Entscheidungstext OGH 25.02.2016 2 Ob 27/16h
    Ähnlich; Beisatz: Es spricht nichts dagegen, für eine Rente für einen vergangenen Zeitraum ? wie hier ? eine Wertanpassung für die Geldentwertung vorzunehmen. (T3)
  • 2 Ob 142/16w
    Entscheidungstext OGH 20.06.2017 2 Ob 142/16w
    Auch; nur: Keine Wertsicherung von Renten gemäß § 1325 ABGB nach dem Verbraucherpreisindex, weil auch andere Faktoren für eine spätere Rentenerhöhung von Bedeutung sein können. (T4)
    Beis wie T2; Veröff: SZ 2017/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019225

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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