Norm
ABGB §97Rechtssatz
§ 97 ABGB nF gewährt einen aus dem klagbaren Unterlassungsanspruch folgenden Anspruch auf Benützung einer bestimmten Wohnung, der durch EV - bei Eigentumswohnungen insbesondere nach § 382 Z 6 EO - gesichert werden kann.Paragraph 97, ABGB nF gewährt einen aus dem klagbaren Unterlassungsanspruch folgenden Anspruch auf Benützung einer bestimmten Wohnung, der durch EV - bei Eigentumswohnungen insbesondere nach Paragraph 382, Ziffer 6, EO - gesichert werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0005125Dokumentnummer
JJR_19770712_OGH0002_0040OB00533_7700000_001