Norm
EO §35 AgRechtssatz
Ob das zur Rechtfertigung eines Begehrens gemäß § 35 EO gestattete Vorbringen einen tauglichen Oppositionsgrund darstellt, betrifft die Frage der sachlichen Berechtigung der erhobenen Klage.Ob das zur Rechtfertigung eines Begehrens gemäß Paragraph 35, EO gestattete Vorbringen einen tauglichen Oppositionsgrund darstellt, betrifft die Frage der sachlichen Berechtigung der erhobenen Klage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0001238Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2014