RS OGH 2018/1/23 8Ob539/77, 8Ob528/85, 6Ob2086/96z, 4Ob310/98m, 6Ob256/99m, 9Ob257/00k, 3Ob107/16f,

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Veröffentlicht am 07.09.1977
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Norm

KO §30

Rechtssatz

Der Beweis der Begünstigungsabsicht ist erbracht, wenn Tatsachen erwiesen sind, die auf diese Begünstigungsabsicht schließen lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0064365

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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