Norm
LiegTeilG §20Rechtssatz
Der Genuß von Besitzesschutz reicht für sich allein nicht aus, um Ansprüche im Sinne des § 20 LiegTeilG entstehen zu lassen.Der Genuß von Besitzesschutz reicht für sich allein nicht aus, um Ansprüche im Sinne des Paragraph 20, LiegTeilG entstehen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0066351Dokumentnummer
JJR_19771013_OGH0002_0070OB00626_7700000_002