RS OGH 1977/10/13 7Ob626/77

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Veröffentlicht am 13.10.1977
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Rechtssatz

Der Genuß von Besitzesschutz reicht für sich allein nicht aus, um Ansprüche im Sinne des § 20 LiegTeilG entstehen zu lassen.Der Genuß von Besitzesschutz reicht für sich allein nicht aus, um Ansprüche im Sinne des Paragraph 20, LiegTeilG entstehen zu lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0066351

Dokumentnummer

JJR_19771013_OGH0002_0070OB00626_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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