RS OGH 1977/10/18 4Ob95/77

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Veröffentlicht am 18.10.1977
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Norm

AuslBG §3 Abs1
AuslBG §4

Rechtssatz

Das generelle Verbot des § 3 Abs 1 AuslBG, einen ausländischen Arbeitnehmer ohne Beschäftigungsbewilligung oder Befreiungsschein zu beschäftigen, soll dem Arbeitsamt die Möglichkeit geben, im Einzelfall zu prüfen ob die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes eine solche Beschäftigung zulassen und ihr nicht etwa wichtige öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen entgegenstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0052099

Dokumentnummer

JJR_19771018_OGH0002_0040OB00095_7700000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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