Norm
ABGB §2Rechtssatz
Ein Ausländer, der in Österreich eine Beschäftigung annimmt, ist verpflichtet, sich ein gewisses Mindestmaß an Kenntnissen über die einschlägigen inländischen Rechtsvorschriften zu verschaffen und sich dabei vor allem danach zu erkundigen, ob nicht auch in Österreich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch Ausländer einer besonderen behördlichen Bewilligung bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0008657Dokumentnummer
JJR_19771018_OGH0002_0040OB00095_7700000_001