RS OGH 2025/2/19 7Ob59/77; 7Ob38/78; 7Ob27/80; 7Ob25/80; 7Ob11/81; 7Ob17/85; 7Ob46/85; 7Ob2/87; 7Ob2

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Veröffentlicht am 03.11.1977
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Rechtssatz

Gefahrerhöhung ist jede objektive, nach Abschluss des Vertrages eingetretene erhebliche Änderung der Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls wahrscheinlicher macht und den Versicherer deshalb vernünftigerweise veranlassen kann, die Versicherung aufzuheben oder nur gegen erhöhte Prämie fortzusetzen.

Entscheidungstexte

  • RS0080237">7 Ob 59/77
    Entscheidungstext OGH 03.11.1977 7 Ob 59/77
    Veröff: SZ 50/136 = JBl 1978,600 = VersR 1978,879
  • RS0080237">7 Ob 38/78
    Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 38/78
    Veröff: SZ 51/137 = JBl 1979,661
  • 7 Ob 27/80
    Entscheidungstext OGH 08.05.1980 7 Ob 27/80
    Beisatz: Die Abrichtung (Dressur) eines Hundes fällt noch unter den Begriff der Hundehaltung. (T1)
    Veröff: VersR 1980,46
  • 7 Ob 25/80
    Entscheidungstext OGH 24.04.1980 7 Ob 25/80
    nur: Gefahrerhöhung ist jede objektive, nach Abschluss des Vertrages eingetretene erhebliche Änderung der Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls wahrscheinlicher macht. (T2)
    Beisatz: Oder dass der Umfang seiner Folgen größer wird. (T3)
  • 7 Ob 11/81
    Entscheidungstext OGH 14.05.1981 7 Ob 11/81
    Veröff: VersR 1982,687
  • RS0080237">7 Ob 17/85
    Entscheidungstext OGH 25.04.1985 7 Ob 17/85
    nur T2; Beisatz: Maßstab für die Gefahrenerhöhung ist der tatsächliche Gefahrenzustand zur Zeit des Vertragsabschlusses. (T4)
  • RS0080237">7 Ob 46/85
    Entscheidungstext OGH 12.12.1985 7 Ob 46/85
    nur T2
  • RS0080237">7 Ob 2/87
    Entscheidungstext OGH 29.01.1987 7 Ob 2/87
    nur T2; Veröff: SZ 60/16 = VersR 1988,463
  • RS0080237">7 Ob 210/98b
    Entscheidungstext OGH 19.01.1999 7 Ob 210/98b
    Auch; nur T2
  • RS0080237">7 Ob 285/99h
    Entscheidungstext OGH 14.06.2000 7 Ob 285/99h
    Beisatz: Die Schaffung der Voraussetzungen für den Eintritt eines Schwelbrandes stellt eine Gefahrerhöhung dar. (T5)
  • RS0080237">7 Ob 314/00b
    Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 314/00b
    Auch
  • RS0080237">7 Ob 50/02g
    Entscheidungstext OGH 17.04.2002 7 Ob 50/02g
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Der (gleichzeitige) Einsatz von mehr als drei (versicherten) Reittieren im Reitbetrieb und zu Ausritten im freien Gelände weist eine größere Schadensgeneigtheit (§ 23 VersVG) auf als der bedingungsgemäße Einsatz ("Überlassung") bloß dreier Pferde. Zufolge des Wegfalles des "Alles- oder Nichts-Prinzips" durch die VersVG-Novelle1994 auch als Rechtsfolge einer Gefahrenerhöhung hat eine aliquote Kürzung stattzufinden (hier um 25 %, weil statt drei "versicherten" Pferden vier zum Einsatz kamen). (T6)
  • RS0080237">7 Ob 224/05z
    Entscheidungstext OGH 19.10.2005 7 Ob 224/05z
    Auch; Beisatz: Keine Gefahrenerhöhung, wenn ein ausländischer Staatsbürger einen Wechsel seines Wohnsitzes im Inland bezüglich einer Kaskoversicherung eines Fahrzeuges der Oberklasse dem Versicherer nicht bekannt gibt. (T7)
  • RS0080237">7 Ob 244/06t
    Entscheidungstext OGH 29.11.2006 7 Ob 244/06t
    Beisatz: Bei Einmaligkeit und relativen Kurzzeitigkeit der durch die Überladung des Anhängers hervorgerufenen Änderung der Gefahrensituation kann eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VersVG nicht angenommen werden. (T8)
    Veröff: SZ 2006/177
  • RS0080237">7 Ob 129/10m
    Entscheidungstext OGH 29.09.2010 7 Ob 129/10m
    Auch; Beisatz: Nimmt der Versicherungsnehmer immer wieder über Jahre hinweg, wenn auch nur bei bestimmten Transporten, dasselbe Risiko auf sich, liegt eine Gefahrerhöhung nach §§ 23 ff VersVG vor. (T9)
  • RS0080237">7 Ob 210/14d
    Entscheidungstext OGH 12.03.2015 7 Ob 210/14d
    Veröff: SZ 2015/17
  • RS0080237">7 Ob 98/15k
    Entscheidungstext OGH 02.07.2015 7 Ob 98/15k
    nur T2
  • RS0080237">7 Ob 14/18m
    Entscheidungstext OGH 21.03.2018 7 Ob 14/18m
  • RS0080237">7 Ob 180/18y
    Entscheidungstext OGH 31.10.2018 7 Ob 180/18y
    Auch; Beisatz: Hier: Ausweitung einer hobbymäßigen (Abfindungsbrennerei) zu einer gewerblichen Tätigkeit (Ginbrennerei). ABS 1994. (T10)
  • RS0080237">7 Ob 214/17x
    Entscheidungstext OGH 31.10.2018 7 Ob 214/17x
  • RS0080237">7 Ob 7/21m
    Entscheidungstext OGH 24.02.2021 7 Ob 7/21m
    Vgl
  • RS0080237">7 Ob 204/22h
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.02.2023 7 Ob 204/22h
    vgl; Beisatz: Hier: keine Gefahrenerhöhung durch nicht vorgenommene Reinigung der Feuerungsanlage, da der Umstand schon zum Zeitpunkt des Antrags auf Abschluss des Versicherungsvertrags bestanden hat (T11)
  • RS0080237">7 Ob 153/24m
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.10.2024 7 Ob 153/24m
    Beisatz: Hier: Batteriespeicher für eine Fotovoltaikanlage, bestehend aus einer Serienparallelschaltung von rund 60 „Autobatterien“, die unsachgemäß zusammengefügt wurden. (T12)
    Beisatz: Ob eine bestimmte Handlung die versicherte Gefahr erhöht, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls. (T13)
  • RS0080237">7 Ob 203/24i
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 19.02.2025 7 Ob 203/24i
    Beisatz: Hier: Überlastung einer Steckdose, in dem mehrere Steckdosenverteiler an die einzig vorhandene Steckdose und an denen wiederum eine Vielzahl von zum erheblichen Teil dauernd betriebenen Elektrogeräten angeschlossen wurden, sowie das in der Garage erfolgte Lagern von Treibstoff in hoher Menge ohne Installation einer Brandschutztür zum Wohnbereich (T14)

Schlagworte

Prozent

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080237

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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