RS OGH 2024/3/22 4Ob141/77; 4Ob22/78; 5Ob516/81; 5Ob9/81; 6Ob697/85; 7Ob14/88; 4Ob507/91; 9Ob704/91;

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Veröffentlicht am 08.11.1977
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Rechtssatz

Der übliche normale Wortsinn ist ein Hinweis, aber nicht mehr für die Auslegung einer Norm; der noch mögliche Wortsinn begrenzt diese Auslegung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0008796

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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