Rechtssatz
Mangelnde Rechtskraft des Freispruchs steht einer Beschlußfassung nach § 6 Abs 2 StEG nicht entgegen.Mangelnde Rechtskraft des Freispruchs steht einer Beschlußfassung nach Paragraph 6, Absatz 2, StEG nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087750Im RIS seit
14.11.1977Zuletzt aktualisiert am
07.12.2023