RS OGH 1977/11/22 9Os143/76, 9Os174/78 (9Os175/78), 9Os90/82, 11Os4/83, 16Os62/91, 14Os158/93

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Veröffentlicht am 22.11.1977
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Norm

FinStrG §76
FinStrG §236
StPO §282 Aa
StPO §444

Rechtssatz

Nebenbeteiligte können die Nichtigkeitsbeschwerde erheben:

a) gegen den Schuldspruch des Angeklagten in der Hauptsache

b) gegen den Einziehungsausspruch oder Verfallsausspruch, wenn die Tat des Angeklagten davon nicht bedroht ist,

c) als Haftungsbeteiligte (§ 76 lit b FinStrG), wenn durch die Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Wertersatzstrafe, für die sie haften, ein Nichtigkeitsgrund verwirklicht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087358

Dokumentnummer

JJR_19771122_OGH0002_0090OS00143_7600000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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