Rechtssatz
Ausweise nach § 231 StGB sind öffentliche Urkunden, die, von einer Behörde ausgestellt, zum Nachweis der Identität oder der persönlichen Verhältnisse (Daten) bestimmt sind.Ausweise nach Paragraph 231, StGB sind öffentliche Urkunden, die, von einer Behörde ausgestellt, zum Nachweis der Identität oder der persönlichen Verhältnisse (Daten) bestimmt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0095709Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.06.2024