Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Vom Geschädigten kann jedoch im Rahmen der Schadensminderungspflicht nicht verlangt werden, daß er sich in ein Pflegeheim begibt und nur dessen Kosten vom Schädiger ersetzt werden. (T4)
Auch; Beisatz: Eine objektiv-abstrakte Schadensberechnung kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn die Reparatur vom Geschädigten vorgenommen wurde. Der Geschädigte kann dann nur den eigenen konkreten Aufwand ersetzt verlangen. (T5)
Auch; Beisatz: Der tatsächliche Aufwand ist für die Höhe des Ersatzes maßgebend. Der Ersatz ist der Höhe nach mit jenem des notwendigen Aufwands begrenzt. (T6)