Norm
WG Art7Rechtssatz
Der Bürge kann wechselmäßig in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner geschäftsunfähig, seine Unterschrift gefälscht oder erdichtet oder aus einem anderen Grund materiell nichtig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083440Im RIS seit
25.01.1978Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025