Norm
StGB §3 B4Rechtssatz
Voraussetzung einer rechtswirksamen - ausdrücklich oder konkludent erklärten - Einwilligung ist ua die konkrete Einsichtsfähigkeit des Einwilligenden; dieser muß die Einwilligung in Kenntnis ihrer Tragweite, also der möglichen Gefahr, abgeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089596Dokumentnummer
JJR_19780126_OGH0002_0120OS00184_7700000_003