RS OGH 2017/9/5 13Os191/77, 13Os138/81, 9Os101/83, 11Os125/86, 14Os32/17p

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Veröffentlicht am 30.01.1978
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Rechtssatz

§ 299 Abs 3 StGB verlangt nicht Handeln ausschließlich zur Selbstbegünstigung, es genügt, wenn der Täter auch nur zum Teil sich selbst (mitbegünstigen) begünstigen wollte.Paragraph 299, Absatz 3, StGB verlangt nicht Handeln ausschließlich zur Selbstbegünstigung, es genügt, wenn der Täter auch nur zum Teil sich selbst (mitbegünstigen) begünstigen wollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095968

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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