Rechtssatz
(Nicht nach § 147 Abs 1 Z 3 StGB qualifizierter) Betrug, wenn durch Vortäuschung der Beamteneigenschaft nur Vorteile erlistet werden, die Beamten bloß im Kulanzweg gewährt werden.(Nicht nach Paragraph 147, Absatz eins, Ziffer 3, StGB qualifizierter) Betrug, wenn durch Vortäuschung der Beamteneigenschaft nur Vorteile erlistet werden, die Beamten bloß im Kulanzweg gewährt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0094399Dokumentnummer
JJR_19780214_OGH0002_0090OS00003_7800000_001