RS OGH 2025/9/18 1Ob525/78; 5Ob703/81; 3Ob548/83; 1Ob576/92; 9Ob501/95; 4Ob1660/95; 8ObA291/95; 5Ob5

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Veröffentlicht am 15.02.1978
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Rechtssatz

Die durch die materielle Rechtskraft bewirkte Maßgeblichkeit der Entscheidung äußert sich in einer inhaltlichen Bindung an diese, wenn der rechtskräftig entschiedene Anspruch Vorfrage, also bedingendes Rechtsverhältnis für den im zweiten Prozess erhobenen Anspruch ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0041251

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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