RS OGH 2017/5/30 4Ob11/78, 4Ob2/80, 4Ob51/83, 4Ob118/85, 14Ob151/86, 14Ob174/86 (14Ob175/86), 9ObA20

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Veröffentlicht am 21.02.1978
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Norm

AngG §27 Z1 E1
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Das Vertrauen kann bei wiederholten Verfehlungen auch schrittweise verloren gehen. Es kann ein einer nur einmaligen Verfehlung insbesonders dann erhalten bleiben, wenn der Angestellte längere Zeit hindurch das ihm von seinem Arbeitgeber entgegengebrachte Vertrauen stets gerechtfertigt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0029538

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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