RS OGH 1978/2/23 6Ob815/77

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Veröffentlicht am 23.02.1978
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Rechtssatz

Weil außerhalb des Bereiches der Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz für das sogenannte "außerbücherliche Eigentum" kein Platz ist, stehen Ersatzansprüche nach § 20 LiegTeilG unter diesem Gesichtspunkt nicht zu.Weil außerhalb des Bereiches der Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz für das sogenannte "außerbücherliche Eigentum" kein Platz ist, stehen Ersatzansprüche nach Paragraph 20, LiegTeilG unter diesem Gesichtspunkt nicht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0066356

Dokumentnummer

JJR_19780223_OGH0002_0060OB00815_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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