RS OGH 1978/2/23 6Ob815/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1978
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Norm

LiegTeilG §20

Rechtssatz

Weil außerhalb des Bereiches der Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz für das sogenannte "außerbücherliche Eigentum" kein Platz ist, stehen Ersatzansprüche nach § 20 LiegTeilG unter diesem Gesichtspunkt nicht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0066356

Dokumentnummer

JJR_19780223_OGH0002_0060OB00815_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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