RS OGH 2009/3/24 13Os159/77, 9Os28/79, 9Os170/81, 10Os13/83, 12Os171/95, 11Os37/09i

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Veröffentlicht am 24.02.1978
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Rechtssatz

Fahrlässige Versetzung in die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch, wenn ohne (Absicht auf eine Straftat und) Vorsatz, sich geradezu zu berauschen, soviel getrunken wird, dass bei Einhaltung der objektiv gebotenen und subjektiv auch zumutbaren Sorgfalt mit der Möglichkeit eines Vollrausches gerechnet werden muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095959

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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