RS OGH 2022/2/22 5Ob521/78, 8Ob521/78, 8Ob516/80, 4Ob536/88, 6Ob66/05g, 1Ob191/09h, 5Ob36/12y, 9Ob80

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Veröffentlicht am 17.03.1978
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Rechtssatz

Bei der fideikommissarischen Substitution ist der Vorerbe Eigentümer des Nachlasses, doch ist sein Eigentum zeitlich beschränkt. Seine Rechtsstellung kommt der eines Fruchtnießers nahe. Bei einer Substitution auf den Überrest hingegen ist der Vorerbe von allen aus der Stellung eines Fruchtnießers sich ergebenden Beschränkungen seines Erbrecht befreit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012535

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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