Norm
StGB §107 Abs2Rechtssatz
Es genügt, daß sich (auch) die qualifizierte Drohung nicht gegen den Bedrohten, sondern gegen den im § 74 Z 5 StGB genannten Personenkreis richtet.Es genügt, daß sich (auch) die qualifizierte Drohung nicht gegen den Bedrohten, sondern gegen den im Paragraph 74, Ziffer 5, StGB genannten Personenkreis richtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0093238Dokumentnummer
JJR_19780321_OGH0002_0110OS00026_7800000_001