RS OGH 1978/3/21 11Os26/78

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Veröffentlicht am 21.03.1978
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Rechtssatz

Es genügt, daß sich (auch) die qualifizierte Drohung nicht gegen den Bedrohten, sondern gegen den im § 74 Z 5 StGB genannten Personenkreis richtet.Es genügt, daß sich (auch) die qualifizierte Drohung nicht gegen den Bedrohten, sondern gegen den im Paragraph 74, Ziffer 5, StGB genannten Personenkreis richtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0093238

Dokumentnummer

JJR_19780321_OGH0002_0110OS00026_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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